Ein Bankkonto ist heute fast unverzichtbar. Das Basiskonto soll sicherstellen, dass berechtigte Verbraucher grundlegende Bankgeschäfte trotzdem nutzen können – unabhängig davon, ob ein normales Girokonto angeboten wird.
1. Was ist ein Basiskonto?
Ein Basiskonto ist ein Zahlungskonto mit gesetzlich definierten grundlegenden Funktionen. Es ist kein spezieller Kredit und kein „Notkonto“, sondern ein reguläres Konto für den privaten Zahlungsverkehr.
Der entscheidende Unterschied zu einem gewöhnlichen Girokonto liegt im Zugang: Für berechtigte Verbraucher besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Abschluss eines Basiskontovertrags, sofern kein gesetzlicher Ablehnungsgrund vorliegt.
2. Warum gibt es das Basiskonto?
Ohne Konto wird der Alltag schnell schwierig. Arbeitslohn, Sozialleistungen, Miete, Strom, Versicherungen und viele Verträge werden überwiegend bargeldlos abgewickelt.
Das Basiskonto soll verhindern, dass Menschen allein wegen ihrer wirtschaftlichen oder persönlichen Situation dauerhaft vom Zahlungsverkehr ausgeschlossen werden.
3. Wer hat Anspruch auf ein Basiskonto?
Das Zahlungskontengesetz erfasst Verbraucher mit rechtmäßigem Aufenthalt in der Europäischen Union. Dazu zählen ausdrücklich auch Menschen ohne festen Wohnsitz und Asylsuchende sowie bestimmte Personen ohne Aufenthaltstitel, die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abgeschoben werden können.
Ein Basiskonto ist also nicht nur für Menschen mit geringem Einkommen gedacht. Entscheidend ist, ob die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
4. Welche Leistungen muss ein Basiskonto ermöglichen?
Bietet das Institut seinen Kunden Online-Banking für entsprechende Zahlungskonten an, muss diese Möglichkeit grundsätzlich auch beim Basiskonto verfügbar sein.
5. Was gehört nicht automatisch zum Basiskonto?
Das Basiskonto sichert grundlegende Zahlungsfunktionen. Daraus folgt aber kein Anspruch auf jede Zusatzleistung einer Bank.
| Leistung | Basiskonto |
|---|---|
| Überweisungen | grundsätzlich enthalten |
| Lastschriften | grundsätzlich enthalten |
| Debitkarte | grundsätzlich vorgesehen |
| Dispokredit | kein automatischer Anspruch |
| Kreditkarte mit Kreditrahmen | kein automatischer Anspruch |
| Ratenkredit | vom Basiskonto unabhängig |
6. So beantragen Sie ein Basiskonto
Vergleichen Sie Gebühren, Filialen, Bargeldversorgung und Online-Banking.
Verwenden Sie möglichst das offizielle Antragsformular.
Dazu gehört auch die Information, ob bereits ein anderes nutzbares Zahlungskonto besteht.
Die Bank muss die gesetzlichen Identifizierungspflichten erfüllen können.
Bewahren Sie Kopie und Eingangsbestätigung auf.
7. Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Dokumente konkret verlangt werden, hängt von der persönlichen Situation und den gesetzlichen Identifizierungsvorgaben ab.
- geeignetes Identitätsdokument
- aktuelle Kontaktdaten
- gegebenenfalls Aufenthaltsdokumente
- Angaben zu bereits bestehenden Zahlungskonten
- das ausgefüllte Basiskonto-Antragsformular
8. Wann darf die Bank den Antrag ablehnen?
Ein Basiskonto darf nicht aus beliebigen Gründen verweigert werden. Das Zahlungskontengesetz enthält ausdrücklich geregelte Ablehnungsgründe.
Ein wichtiger Fall ist ein bereits bestehendes Zahlungskonto in Deutschland, wenn der Verbraucher damit die erforderlichen grundlegenden Zahlungsdienste tatsächlich nutzen kann. Daneben existieren weitere gesetzliche Ablehnungsgründe.
9. Was tun, wenn die Bank ablehnt?
Wer glaubt, dass ein Basiskonto zu Unrecht verweigert wurde, sollte die Ablehnung dokumentieren und prüfen lassen.
Das Zahlungskontengesetz sieht dafür ein Verwaltungsverfahren bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vor. Die BaFin kann prüfen, ob das Institut verpflichtet ist, einen Basiskontovertrag abzuschließen.
- Basiskonto-Antrag
- Ablehnungsschreiben
- Eingangsbestätigung
- relevante Korrespondenz
10. Was darf ein Basiskonto kosten?
Ein Basiskonto muss nicht kostenlos sein. Institute dürfen Entgelte verlangen. Deshalb lohnt sich ein Kostenvergleich besonders dann, wenn das Konto dauerhaft genutzt werden soll.
11. Basiskonto und P-Konto: Was ist der Unterschied?
Das Basiskonto regelt den Zugang zu einem Zahlungskonto. Das Pfändungsschutzkonto – kurz P-Konto – schützt dagegen Kontoguthaben bei einer Kontopfändung innerhalb der gesetzlichen Regeln.
Ein Basiskonto kann grundsätzlich als P-Konto geführt werden. Das kann für Menschen mit bestehenden Schulden oder einer drohenden Kontopfändung besonders wichtig sein.
12. Basiskonto und SCHUFA
Ein Basiskonto ist gerade deshalb wichtig, weil der gesetzliche Zugang nicht einfach mit der üblichen Kreditwürdigkeitsprüfung eines Kredits gleichgesetzt werden darf.
Die Frage, ob eine Bank einen Dispokredit, eine Kreditkarte mit Kreditrahmen oder einen Ratenkredit gewährt, ist vom Anspruch auf grundlegende Kontofunktionen zu unterscheiden.
13. Basiskonto bei Schulden: Warum es trotzdem wichtig sein kann
Wer Schulden hat, benötigt oft gerade dann ein funktionsfähiges Konto: für Einkommen, Sozialleistungen, Miete, Energie und andere laufende Verpflichtungen.
Bei einer drohenden Pfändung sollte zusätzlich geprüft werden, ob das Konto rechtzeitig als P-Konto geführt werden muss. Ein neues Basiskonto löst bestehende Schulden nicht, kann aber den Zugang zum Zahlungsverkehr sichern.
14. Basiskonto oder normales Girokonto – was ist besser?
Wer ein normales Girokonto zu guten Konditionen erhält, benötigt nicht automatisch ein Basiskonto. Das Basiskonto ist vor allem eine Zugangsgarantie für grundlegende Funktionen.
| Normales Girokonto | Basiskonto | |
|---|---|---|
| Zugang | nach Angebot und Bedingungen der Bank | gesetzlicher Anspruch bei erfüllten Voraussetzungen |
| Zahlungsverkehr | ja | ja |
| Dispokredit | möglich bei entsprechender Entscheidung | kein Anspruch |
| Kreditkarte | je nach Konto/Bonität | kein Anspruch auf Kreditrahmen |
| Gebühren | je nach Angebot | kann kostenpflichtig sein |
15. Basiskonto sicher nutzen
16. Checkliste vor dem Antrag
- Benötige ich tatsächlich ein Basiskonto oder ist ein normales Girokonto verfügbar?
- Welche Gebühren verlangt die Bank?
- Welche Identitätsunterlagen benötige ich?
- Besitze ich bereits ein tatsächlich nutzbares Zahlungskonto?
- Brauche ich zusätzlich Pfändungsschutz?
- Habe ich eine Kopie des Antrags?
17. Häufige Fragen zum Basiskonto
Ist das Basiskonto automatisch kostenlos?
Nein. Banken dürfen Entgelte verlangen. Ein Vergleich der Gesamtkosten ist deshalb sinnvoll.
Kann ich mit einem Basiskonto Gehalt empfangen?
Ja. Das Basiskonto ist ein Zahlungskonto und kann normale Zahlungseingänge empfangen.
Bekomme ich automatisch einen Dispokredit?
Nein. Der gesetzliche Anspruch bezieht sich auf grundlegende Zahlungsfunktionen, nicht auf Kredit.
Kann ein Basiskonto ein P-Konto sein?
Ja. Ein Zahlungskonto kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen als Pfändungsschutzkonto geführt werden.
Was mache ich bei einer Ablehnung?
Bewahren Sie die Unterlagen auf und prüfen Sie, ob ein Verwaltungsverfahren bei der BaFin in Betracht kommt.
Ist eine schlechte Bonität automatisch ein Ablehnungsgrund?
Nein. Für die Ablehnung eines Basiskontos gelten die ausdrücklich im Zahlungskontengesetz geregelten Gründe.
Fazit: Das Basiskonto sichert Zahlungsfähigkeit – nicht Kreditwürdigkeit
Das Basiskonto erfüllt eine andere Funktion als ein Kredit. Es soll berechtigten Verbrauchern den Zugang zu grundlegenden Bankgeschäften ermöglichen.
Wer kein normales Girokonto erhält, sollte deshalb nicht automatisch davon ausgehen, dass überhaupt kein Konto möglich ist. Entscheidend ist, ob die Voraussetzungen für den gesetzlichen Basiskonto-Anspruch vorliegen.